Allgemeine Reisebedingungen
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen kann, bietet der Kunde SWING TOURS den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibungen stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns heraus gegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrages gemacht wurden. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch SWING TOURS an den Kunden zustande.
2. BEZAHLUNG
Der Reiseteilnehmer hat bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe
von 20 % des Reisepreises zu leisten. Bei Entgegennahme der Anzahlung wird Ihnen
der Reisepreis-Sicherungsschein gemäß § 651k BGB Absatz 3 BGB
ausgehändigt. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der
Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins SOFORT fällig. Ein Sicherungsschein
im Sinne des Gesetzes befindet sich bei den Reiseunterlagen. Die vollständige
Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der
Reiseunterlagen. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht
entsprechend der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist SWING TOURS berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden
mit den Rücktrittskosten gemäß Absatz 7 zu belasten.
3. VERTRAGLICHE LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich
nach den Angaben im Reiseprospekt/Reiseangebot von SWING TOURS und den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für
uns bindend. Ändernde oder ergänzende Abreden bedürfen einer
ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung mit SWING TOURS. Reisebüros
oder andere Reisevermittler sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder
ergänzende Angaben/Zusicherungen zu geben. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren
werden.
4. VERMITTLUNG VON FREMDEN
LEISTUNGEN
Vermittelt SWING TOURS ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen,
z.B. Nur Flug (Linen-, Charter- oder Low Cost-Flüge), Hotels für Selbstfahrer,
Mietwagen, Ausflüge usw., so richtet sich das Zustandekommen des Vertrags
und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners/ Leistungsträgers
des Reiseteilnehmers.
5. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden,
und von SWING TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie
von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot
anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns
gegenüber geltend machen.
SWING TOURS ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar
für SWING TOURS nach Abschluss des Reisevertrags, Beförderungskosten
(Flugpreise) oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder Wechselkurse für die betreffende Reise ändern und wenn zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens
jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon unterrichtet. Preiserhöhungen danach
sind unwirksam. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, so ist der Reiseteilnehmer
berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, wenn SWING TOURS in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von SWING TOURS über die Preiserhöhung SWING TOURS
gegenüber geltend zu machen.
6. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Bis 28 Tage vor vertraglich vereinbarten Reisebeginn kann SWING TOURS vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wurde. Wir werden Sie jedoch unverzüglich über die
Nichtdurchführbarkeit unterrichten. Sie können dann die Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern SWING TOURS
in der Lage ist, eine solche Reise anzubieten.
7. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG
DURCH DEN KUNDEN /Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist SWING TOURS unter der nachfolgend angegebenen Anschrift -
am besten schriftlich - zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert SWING TOURS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können
wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom
jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendungen pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. -15. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 14.- 8. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 7. - 3. Tag vor Reiseantritt 70 %
und ab 2 Tage vor Reiseantritt 80 %
und am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (No-Show) 95 % des Endreisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis eines wesentlich geringeren
oder nicht entstandenen Schadens als die von uns geforderte Pauschale zu erbringen.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist, wenn nicht anders und ausdrücklich
in der Reiseausschreibung erwähnt, NICHT im Reisepreis enthalten. Wir empfehlen
daher dringend den Abschluss einer solchen RRV bei Buchung der Reise sowie den
Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflichtversicherungen.
8. ERSATZPERSON / UMBUCHUNG
DURCH DEN KUNDEN
Lässt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird
ein Bearbeitungsentgelt von € 50.- pro Person erhoben, zzgl. der Umbuchungsgebühr
bei Flugscheinen entsprechend dem gebuchten Flugtarif. Umbuchungswünsche
des Kunden hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel, Abflughafen etc.
werden bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt (sofern sie durchführbar
sind) gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50.- pro Person berücksichtigt.
Ab 29. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rückritt
vom Reisevertrag (Bedingungen s. oben) und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet
werden.
9. OBLIEGENHEITEN UND
RECHTE DES REISENDEN BEI MANGELHAFTER REISE /Gewährleistung/ Haftungsbeschränkungen
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer
Abhilfe verlangen. SWING TOURS kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. SWING TOURS kann Abhilfe
in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird,
sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige
Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte
Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber
dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe
zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der
Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung oder SWING
TOURS anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft,
ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen
ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrags durch den Kunden wegen
eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann
zulässig, wenn SWING TOURS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der
Reisende SWING TOURS hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer
Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SWING
TOURS verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertig ist.
10. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung
oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise SWING TOURS
gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur
geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert war. Ansprüche der Kunden nach §§ 651c bis
651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
11. BESCHRÄNKUNG
DER HAFTUNG
- Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung von SWING TOURS für Schäden, die nicht körperliche
Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder b) soweit SWING TOURS für einen dem Kunden entstehenden Schadens
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
SWING TOURS empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung.
- Deliktische Haftungsbeschränkung:
Die deliktische Haftung von SWING TOURS für Sachschäden, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde
und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
von der Beschränkung unberührt.
- Fremdleistungen:
SWING TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SWING TOURS
sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung
von Hinweis- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich
geworden ist.
12. INFORMATIONSPFLICHTEN
ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
Die EU Verordnung verpflichtet SWING TOURS die Kunden bei Buchung über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht bei Buchung noch nicht fest, wer die ausführende
Fluggesellschaft ist, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald uns bekannt
ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir den
Kunden hiervon in Kenntnis setzen. Auch über einen evtl. Wechsel der Fluggesellschaft
werden wir die Kunden unverzüglich informieren. Die sog. "Black List"
ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
13. PASS-, EINREISE-
UND GESUNDHEITSBESTIMMMUNGEN
SWING TOURS informiert die Kunden in den Reisebeschreibungen/-Unterlagen über
die für Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften,
in dem die Reise angeboten wird, jeweils geltenden Pass- und Visabestimmungen
für die Einreise in das Urlaubsland und dessen Gesundheitsvorschriften.
Für nachträgliche Änderungen dieser Bestimmungen durch staatliche
Behörden oder für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa ist SWING TOURS nicht verantwortlich, sondern der Reisende selbst. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir den Reisenden schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert haben. Staatsbürger anderer Länder sollten
sich in jedem Fall bei ihrem zuständigen Konsulat/Botschaft über die
Einreisevorschriften erkundigen.
14. VERLUST, BESCHÄDIGUNG
UND VERSPÄTUNG VON REISEGEPÄCK
Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung sowie Verspätungen
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen
Bestätigung verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr
des Anspruchsverlustes. Für Fluggepäck wird auf in den internationalen
Abkommen (Art. 26 des Warschauer Abkommens für Fluggepäck) oder gesetzlichen
Bestimmungen enthaltenen Ausschlussfristen hingewiesen.
15. REISEBEDINGUNGEN/GERICHTSSTAND
Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom Nov. 2012
Veranstalter: SWING TOURS Golfreisen GmbH, Clemensstrasse 24, 80803 München,
Tel. 089/340088, Fax: 089/34 08 98 60
e-mail: reservation@swingtours.de, Internet: www.swingtours.de ; Geschäftsführerin:
Eva Abend
Sitz und Amtsgericht: München HRB 108406